Ralph Boes                                                                                 Berlin, den 13.12.2012

Spanheimstr. 11, 13357 Berlin

 

 

 

 

An das
Jobcenter Berlin Mitte

 - Frau Xxxxxx -

Sickingenstr. 70/71

10553 Berlin

 

 

 

Betr.: Ihr Zeichen: xxxx. xxxxxxxxxxxxx

 


 

Sehr geehrte Frau Xxxxxxx

 

ich danke Ihnen hiermit für die Rücknahme der Sanktionsbescheide vom 28.09.2012 und vom 08.10.2012, möchte allerdings anmerken, dass durch diese Entscheidung nun nicht mehr nur die verfassungsgemäßheit des Hartz-IV-Systemes, sondern darüber hinaus auch noch die Kompetenz ihrer Behörde in Frage gestellt ist.

 

Ich möchte folgende Fragen stellen:

 

1.

Gibt es Schadensersatz – z.B. für im Sanktionszeitraum vom 01.11. bis zum 23.11.2012 aufgelaufene Mahngebühren?

2.

Gibt es Schmerzensgeld für das – selbst in Ihrer "Gesetzgebung" – unrechtmäßig erfahrene Leid?

3.

Wenn ja – werden Schadensersatz und Schmerzensgeld dann als "Einkommen" angerechnet und vom Hartz-IV-Geld wieder abgezogen? (Im Internet gibt es Einträge, die das befürchten lassen.)

4.

Wie will die Behörde rechtfertigen, dass 2/3 der gegen mich verhängten Bescheide, selbst nach Maßgabe ihrer eigenen durchwegs verfassungswidrigen Gesetze, unrechtmäßig sind? Und dies angesichts der existenzbedrohenden Schwere und Bedeutung der "Bestrafung"?

5.

Wie sind die Kontrollmaßnahmen, die so etwas ausschließen?

6.

Wie gewährleistet man, dass die Kontrollmaßnahmen wirken, bevor die Sanktionen laufen?

7.

Hat die Behörde mit den Sanktionen bis zu Hunger und Obdachlosigkeit nicht ein viel zu scharfes Schwert in der Hand – und ist dazu noch unfähig, es auch nur nach Maßgabe ihrer eigenen Gesetze regelhaft zu führen?

8.

Die Behörde in Nürnberg brüstet sich ja über alle Maßen, indem sie verkündet, dass die schwindelerregend angestiegene Sanktionsflut durch eine "professionellere Arbeit" der Jobcenter zu erklären sei.
Sind Sie da wirklich sicher?

9.

Was halten Sie von dem mir in einer Email zugesandten, an Sie gerichteten Vorwurf, Kläger, Richter und Vollstrecker in EINEM zu sein – und damit totalitäre Struktur zu tragen?

10.

Wie wird mit mir in Zukunft weiter verfahren werden?
Werde ich weiter sanktioniert, weil ich den Verfassungsbruch des Hartz IV-Systems nicht anerkenne? ("Arbeits"-Verweigerung wird man mir ja wohl in keiner Weise irgendwie vorwerfen können.)

11.

Was, wenn nicht? Wie wollen sie das den Millionen anderen "Kunden" und Betroffenen erklären?


Es gibt noch einen weiteren Kreis von Fragen, die sich ergeben haben:
 

12.

In der alten, per Verwaltungsakt verfügten Eingliederungsvereinbarung vom 02.05.2012 steht oben geschrieben:

"Die nachstehenden Festlegungen gelten für die Zeit vom 02.05.2012 bis 02.11.2012 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird."

Weiter unten ist zu lesen:

"Diese Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange Sie hilfebedürftig sind."

Welche der beiden Infos ist nun als gültig anzusehen?

13.

Darf ich davon ausgehen, dass Sie jetzt auch diese "Eingliederungsvereinbarung" wegen eines solchen formalen Fehlers zurückziehen werden? Dass damit ALLE Sanktionen fallen?

14.

Ist es richtig, dass seit dem 02.11.2012 keine Eingliederungsvereinbarung mehr für mich besteht und ich wieder nach einer "Lex Boes" behandelt werde?

15.

Oder haben Sie jetzt die von mir Ihnen zugesandte, verfassungsrechtlich einwandfreie Eingliederungsvereinbarung vom 15.11.2012 anerkannt?

 

Und nun noch eine letzte Frage, die ich Ihnen nicht ersparen kann ...
Der Focus fragt ja so treffend:
"Was tun die Behörden gegen den dreisten Hartz-IV-Abzocker?"

 

16.

Ich habe Ihnen am 01.11.2012 eine "Selbstanzeige zu Allerheiligen" zugesandt.

Auch auf Ihre Vermittlungsvorschläge
- vom 26.09.2012 und
- vom 16.10.2012
habe ich nicht reagiert.

Ich bin durch die Rücknahme der zwei Sanktionen stärkstens irritiert ...
Hat das jetzt alles keine Bedeutung mehr?

 

LEX BOES oder nicht LEX BOES - das ist hier die Frage!

Was soll ich dem Focus melden, was Sie "gegen den dreisten Hartz IV-Abzocker" tun?

 

Mit hohem Interesse an einer schnellen Beantwortung meiner Fragen -

und mit freundlichem Gruß,

 

 

Ralph Boes