Ralph Boes                                                                            Berlin, den 15.11.2012

Spanheimstr. 11

13357 Berlin                                                                                                        

 

 


JobCenter Berlin Mitte

  - Frau xxxxxxxxxx -

Sickingenstr. 70

10553 Berlin

 

 

 

Kundennummer: BG: xxxxxxxxxxxxxxxxxx

 

 
 

Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxxx,

 

 

zu meinem Erstaunen habe ich wieder keine Eingliederungsvereinbarung erhalten, obwohl die vorangegangene seit dem 02.11.2012 abgelaufen ist.

 

Um nicht wieder über längere Zeit eine unklare Rechtslage bestehen zu lassen, sende ich Ihnen wieder die von mir verfasste Eingliederungsvereinbarung zu. In zwei Ausfertigungen mit meiner Unterschrift versehen. Ein von Ihnen unterschriebenes Exemplar senden Sie mir bitte zurück.

 

Ich werde mich genau an diese Eingliederungsvereinbarung halten und erwarte ab dem Zeitpunkt ihrer Gültigkeit (15.11.2012) keine weitere Verhängung von Sanktionen mehr.

 

 

Um ihren vielfältigen freundlichem Bemühungen um Erwerbsarbeit für mich entgegen zu kommen und auch, um zur Deeskalation der derzeit entstandenen verzwickten Lage beizutragen, erneuere ich mein Angebot, mich von Ihnen – als sinnvolle Bildungsmaßnahme für das Personal – ins Jobcenter für Vorträge einladen oder mich für Vorträge in die Hauptzentrale nach Nürnberg vermitteln zu lassen.

 

Für einen Abendvortrag würde ich in Ihrem Rahmen (für Nürnberg lägen die Preise etwas höher) als Einstiegshonorar mit zunächst

1000

Honorar

+ 0190

Mwst

+ 4000

Spende für gemeinnützige Organisationen

Gesamt: 5190

zufrieden sein.

Spesen kämen allerdings hinzu.

 

Angesicht der öffentlichen Bedeutung einer solchen Einladung ist der Betrag sehr niedrig angesetzt.

 

Sollte nach Ansicht Ihres Hausvorstandes das Geld in Ihrer Behörde nicht zur Verfügung stehen, schlage ich vor:

1.)

das Spendengeld für gemeinnützige Organisationen von einer der sinnlosen Beschäftigungsmaßnahmen abzuzweigen, die in ihrem Rahmen so tausendfältig zwangsverordnet werden. In Bürgerinitiativen arbeiten die Menschen gemäß der Verfassung selbstbestimmt, sinnorientiert, freiwillig und gerne, was mehr als unterstützenswert ist.

2.)

Zur Zahlung meines Honorars schlage ich vor, mir einfach einen Teil des Geldes auszuzahlen, der durch die Sanktionen bei Ihnen einbehalten worden ist.

 

Zur Qualität meiner Vorträge möchte ich noch einmal auf das Urteil der Bundeszentrale für politische Bildung verweisen, die meine Vorträge für vorzüglich beurteilt hat und angab, dass sie "bundespolitisch von erheblicher Bedeutung" sind.

 

Ich bitte Sie, dieses Angebot an die zuständigen Stellen ihres "Amtes" weiter zu leiten.

 

 

 

Mit freundlichem Gruß,

 

Ralph Boes