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14.01.2015:

 

 

Die Akte aus der Wiener Landespolizeidirektion ist da.

Wortlaut der - inzwischen eingestellten (s. hier >>) - Klage beim österreichischen Verfassungsschutz wegen nationalsozialistischer Umtriebe von Ralph Boes:

Die Klägerin gibt zu Protokoll:

"Am Sonntag den 21.09.2014 ging ich zu einem um 11.00 Uhr im Burgkino stattfindenden Vortrag.
Es handelte sich um eine Veranstaltung im Rahmen der internationalen Woche für ein Grundeinkommen.

Herr Boes war dort Vortragender. Er referierte einen faschistischen Text zur Arbeit und Situation von Hartz 4 Empfängern in Deutschland. Er beschuldigte die Sozialämter Deutschlands der Euthanasie. Er behauptete, dass die Sozialämter keine Fruchtbarkeit zulassen, Zwangsabtreibungen einleiten. Er sagte dass das Wort Mutter verboten sei. Er wies darauf hin, dass es eine Fortpflanzungspflicht beim deutschen Volk gibt. Während dieser Rede erhob Herr Boes zwei Mal die Hand zum Hitlergruß. Er sprach diesen jedoch nicht aus. Nach dem 2. Mal habe ich ihn angesprochen und gesagt: "Herr Boes das ist in Österreich verboten". Dann hat er zwar den Arm gesenkt. Als er jedoch zum 3. Mal die rechte Hand gehoben hatte, bin ich aus dem Saal gegangen. So wie andere auch. Außerdem möchte ich sagen, dass die Situation völlig harmlos war, nicht beängstigend.

Es wurde anschließend noch über ausländische Hartz 4 Empfänger gesprochen, aber ich weiß den Inhalt nicht."

 

Meine Klarstellung dazu gibt es hier:

 

Die Anklage erhebende Zeugin war ca. 20 Minuten im Raum. Danach verließ Sie mit einem Begleiter die Veranstaltung.

 

Zu den Vorwürfen:

 

1.) "Er referierte einen faschistischen Text zur Arbeit und Situation von

Hartz 4 Empfängern in Deutschland."

Liebe Freunde - diese Behauptung hat mich zunächst sehr überrascht und erzürnt.

Inzwischen erkläre ich mich aber schuldig !

Bei dem "faschistischen Text", den ich vorgelesen habe, handelt es sich um
die Rechtsfolgenbelehrung der Eingliederungsvereinbarung in Hartz IV
>>

 
2.) "Er beschuldigte die Sozialämter Deutschlands der Euthanasie"

Wahr ist, dass ich erzählt habe, dass man in Hartz IV mit dem vollständigen Entzug der Lebensgrundlagen (Lebensunterhalt, Wohnungsgeld und Krankenkassengeld) bedroht ist, wenn man nicht bedingungslos kooperiert.

 

3.) "Er behauptete, dass die Sozialämter keine Fruchtbarkeit zulassen,

Zwangsabtreibungen einleiten."

Wahr ist, dass ich berichtet habe, was mir eine werdende Mutter in Bielefeld erzählte: Man habe ihre Schwangerschaft im Jobcenter sehr missbilligt und ihr empfohlen abzutreiben, damit sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

Wahr ist auch, dass ich berichtet habe, was mir eine Mutter am Bodensee erzählte: Man habe ihr, als sie klagte, dass sie keine Zeit für eine der unsinnigen Beschäftigungsmaßnahmen habe, weil ihr Kind andauernd krank sei, gesagt: "Wir können Ihr Kind auch zur Adoption frei geben - dann sind die für die Maßnahme frei."

 

4.) "Er sagte dass das Wort Mutter verboten sei."

Wahr ist, dass ich sagte, dass es in Hartz IV den Begriff der Mutter nicht gibt - dass in Hartz IV die Mutter eine "Arbeitssuchende" - und das Kind ein "Vermittlungshemmnis" ist.

 

5.) "Er wies darauf hin, dass es eine Fortpflanzungspflicht beim deutschen Volk gibt."

Wahr ist, dass ich gesagt habe, dass es eine Ungeheuerlichkeit sei, wie man mit den Müttern umgeht und dass man sich über den Rückgang der Geburten in deutschen Familien daher nicht zu wundern brauche.

 
6.)
"Während dieser Rede erhob Herr Boes zwei Mal die Hand zum Hitlergruß.

Er sprach diesen jedoch nicht aus. Nach dem 2. Mal habe ich ihn angesprochen und gesagt: "Herr Boes das ist in Österreich verboten". Dann hat er zwar den Arm gesenkt. Als er jedoch zum 3. Mal die rechte Hand gehoben hatte, bin ich aus dem Saal gegangen. So, wie Andere auch."

Wahr ist: dass ich den Inhalt des sog. "faschistischen Textes" nicht nur vorgelesen habe, wie ich niemals etwas nur "vorlese" - sondern seinen Inhalt und Geist mit zorniger Seele auch vorgespielt habe. Welche meiner Gesten die Anklägerin als Hitlergruß interpretiert hat, kann ich allerdings nicht sagen.

Wahr ist auch, dass außer dem direkten Begleiter der Anzeigenden sonst niemand den Raum verlassen hat.  Die übrigen Besucher haben es drei Stunden mit mir ausgehalten.

 

Inzwischen ist, wie gesagt, die Sache bereinigt und mir ein Persilschein ausgestellt.
Der österreichische Verfassungsschutz schreibt:

Sehr geehrter Hr. BOES!

Das Strafverfahren gegen Sie wurde eingestellt, weil nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Wien kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt.

Inhalt der Anzeige die zum gegenständlichen Strafverfahren führte, war ein E-Mail eines Zeugen an die NS-Meldestelle in Wien, wonach Sie im Rahmen eines Vortrages am 21.9.2014 in Wien im Burgkino den "Hitlergruß" getätigt haben sollen.

Sämtliche Nachforschungen hierzu konnten den Verdacht gegen Sie nicht erhärten, weshalb das Strafverfahren einzustellen war.

"Überwacht" wurden Sie zu keinem Zeitpunkt.

 

 

14.01.2015

Ralph Boes

 

 

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