Erster Mai - Tag des Einkommens
 
  1. Mai - Tag des Einkommens !
   
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Bedingungsloses Grundeinkommen - was soll das sein?

 

Antrag auf Bedingungsloses Grundeinkommen

 

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Antrag auf Bedingungsloses Grundeinkommen


 

 

Hier finden Sie den berühmten "Antrag auf bedingungsloses Grindeinkommen"
der
"Bundesagentur für Einkommen" vom 1. April 2009


 

Begleittext zum Antrag:

Achtung:

Mit dem Ausfüllen des "Antrages auf bedingungsloses Grundeinkommen" betreten Sie den Bereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sozialpolitik ist auf der Höhe des Grundgesetzes allerdings noch nicht angekommen, so dass das Formular noch nicht rechtskräftig ist.

Dennoch ist das Ausfüllen und Versenden des Formulares nicht ohne Sinn:

Erstens stellt es eine Willensäußerung für die zukünftige sozialpolitische Ausrichtung Deutschlands dar,

zweitens ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg auskunfts-verpflichtet: D.h., dass jedes Anschreiben von ihr zur Kenntnis genommen und pflichtgemäß beantwortet werden muss. 

Die Bundesagentur für Arbeit ist für Vollbeschäftigung - also besorgen wir sie ihr ...

Reihen Sie sich also ein in die inzwischen abertausende von Antragsstellern um Grundeinkommen bei der Behörde - aber kündigen Sie noch nicht ihre Verträge nach Hartz IV! Grundeinkommen wird erst in absehbarer Zukunft eingeführt werden.

Mit herzlichem Gruß,

Ihre Bundesagentur für Einkommen, Berlin.

Antrag zum Ausdrucken:

Antrag-Bedingungsloses-Grundeinkommen-geaenderte-Fassung-5-vom-04.03.2010.pdf

Die Webseite der Bundesagentur für Einkommen:

www.bundesagentur-fuer-einkommen.de

 

 

 

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