BbG - Newsletter vom 14.08.2016

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Liebe Freunde, Mitglieder und Interessenten der BbG,
 

 

trotz des Sommers und schönen Wetters ist einiges passiert und es gibt von Neuerungen zu berichten:

 

1. Das Sozialgericht Gotha konnte die Richtervorlage bezüglich der Unrechtmäßigkeit der Sanktionsregelung im SBG-II erneut beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Fraglich war für das Bundesverfassungsgericht unter anderem der Punkt, ob der Kläger sich der "Rechtsfolgen" bewusst war. Dies konnte in einem weiteren Prozess des Sozialgerichts abgeklärt werden. Nun liegt die Frage, ob Sanktionen grundgesetzwidrig sind, erneut dem Bundesverfassungsgericht vor.

Hier der ofizielle Beschluss des Sozialgerichts vom 2.8.2016

 

2. Am 1.August 2016 trat die 9te Gesetzesänderung des SBG-II in Kraft, welche angeblich Rechtsvereinfachungen beinhaltet, tatsächlich aber für die Betroffenen noch

verherender wirkt. Wie bei TTIP soll es dem Jobcenter z.B. möglich sein, entgangene Löhne anzurechnen, wenn eine Jobannahme verweigert

wurde.

Gegen das SGB-II und die Änderung hat Susan Bonath Verfassungsbeschwerde erhoben, der man sich anschließen kann. Diana Aman hat eine Erweiterung formuliert, um auch außerhalb des SGB-II-bezuges die Betroffenheit zu verdeutlichen. Auch diese Variante kann verwendet werden (Verfassungsbeschwerde 2).

Gute Zusammenfassung zu Änderungen und Beschwerde auf grundrechte-brandbrief.de inklusive Artikel der Jungen Welt.

 

3. Bei Ralph Boes sind erneute Sanktionen zu erwarten, da er die Auflagen von der per Verwaltungsakt erforderten EGV nicht eingehalten hat. Dies begründet er in 23 Punkten seiner neuen Sachbearbeiterin am 31.7.2016.

 

4. Dadurch, dass die laufenden Klagen nun nach und nach in die zweite Instanz gehen, kann Ralph Boes nun nicht mehr nur die Verfassungswidrigkeit von Hartz-IV, sondern auch die unzureichende Arbeit der Gerichte, welche in der 1.Instanz die Klage abgelehnt haben, thematisieren. 

Ein Richter wollte die Sanktionen mit der Begründung auflösen, das Schriftbild sei in der EGV zu klein gewesen, was aber weder von Boes, noch vom Jobcenter akzeptiert wurde.

Ein weiterer Richter fordert, dass Boes die Klage zurückzieht, da er vor dem SG Berlin bereits mehrere abweisende Entscheidungen erhalten habe. Er bekam darauf eine gediegene Antwort.

 

5. Wir verweisen auf den wunderbaren Vortrag zum bedingungslosen Grundeinkommen des Bürgerinitativen-Gründungsmitgliedes Philip Kovce, welchen er im Mai in der Waldorfschule Havelhöhe hielt.

 

6. Am 3. September um 18 Uhr in 10245 Berlin wird die Veröffentlichung des BGE-Gesellschaftsspieles in Berlin gefeiert (Spielen, Essen, Spaß haben). Die Bürgerinitiative hat eine herzliche Einladung von Alina und Alex erhalten, welche das Spiel erstellt haben. Bei Interesse meldet euch bitte bei alina.herr@das-gesellschafts-spiel.de ob eine Teilnahme noch möglich ist.

 

7. Hinweis auf Aktionsaufruf von Blockupy: Aktion am Arbeitsministerium, 2.September, morgens

 

8. Wie immer findet Ihr laufende Neuigkeiten und Aktuelles auch auf www.grundrechte-brandbrief.de , www.buergerinitiative-grundeinkommen.de und auf dem Newsticker von wir-sind-boes

 
 

Wir danken für Eure Unterstützung.

 

Mit lieben Grüßen von der Bürgerinitiative,

Diana Aman

 

  

 


Wer von diesem Verteiler keine e-mail mehr bekommen möchte, bitte einfach Bescheid sagen unter sanida@gmx.de. Danke