Die Schweriner Thesen in der Bearbeitung von Herbert Wilkens




10 Thesen zum Bedingungslosen Grundeinkommen


Das Bedingungslose Grundeinkommen beruft sich auf das Menschenrecht, Grundgesetz Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Recht jedem hier lebenden Menschen zu garantieren.

Jeder, der dauerhaft hier lebt, soll jeden Monat einen Geldbetrag erhalten, der auf bescheidenem Niveau die Existenz sichert und  die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
 

  1. Das Bedingungslose Grundeinkommen ermöglicht Arbeit durch Einkommen. Es hebt den Zwang zur Erwerbsarbeit auf.

  2. Das Bedingungslose Grundeinkommen befreit von Existenzangst und fördert damit die individuelle Selbstverwirklichung. Es wirkt emanzipatorisch.

  3. Das Bedingungslose Grundeinkommen bietet die Grundlage für körperliche und seelische Gesundheit. Es befreit von Unterbezahlung, Erpressbarkeit und Mobbing.

  4. Das Bedingungslose Grundeinkommen befreit von Bevormundung und Schnüffelei. Alle Überprüfungen auf soziale Bedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit können eingestellt werden.

  5. Das Bedingungslose Grundeinkommen fördert freies und gemeinwohlorientiertes Denken und Handeln. Es    fördert die Demokratie und die gesellschaftliche Teilhabe jedes Einzelnen.

  6. Das Bedingungslose Grundeinkommen fördert das ökologische Bewusstsein in der Gesellschaft.

  7. Das Bedingungslose Grundeinkommen fördert das friedliche Zusammenleben und die Integration.

  8. Das Bedingungslose Grundeinkommen bricht mit dem neoliberalen Wirtschafts- und Finanzsystem. Es hilft, den Trend zur Ökonomisierung aller Lebensbereiche zu überwinden.

  9. Das Grundeinkommen ist gerecht, weil sich alle auf derselben Lebendgrundlage entwickeln können.

  10. Das Bedingungslose Grundeinkommen ist finanzierbar.

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