Wenn Sie genötigt werden,
die EGV VOR Abgabe des Hartz IV-Antrages zu unterschreiben
oder die Bewilligung des Hartz IV-Antrages von der Unterschrift unter die EGV abhängig gemacht wird, ist es empfehlenswert, die EGV zu unterschreiben -
sie aber untrennbar mit folgendem Zusatz zu versehen:
 

 

1. Ich werde genötigt, die angehängte Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben bevor ich einen Antrag auf Hartz IV stellen kann.

Deshalb ist die Gültigkeit meiner Unterschrift unter die EGV genau nur bis zum Termin der Bewilligung der Leistung nach Hartz IV beschränkt.


 
2. Existenzsicherung geht vor allem anderen. - Deshalb unterschreibe ich nur unter dem Vorbehalt dass durch die Eingliederungsvereinbarung nicht ein einziges Grundrecht außer Kraft gesetzt oder auch nur angetastet ist

und dass sie in vollem Umfang dem Leitsatz des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 entspricht:

 

"Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums … sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht … hat als Gewährleistungsrecht … eigenständige Bedeutung.

Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden…"

 

 

3. Die mir vorgelegte Eingliederungsvereinbarung ist mir gegen meinen Willen aufgenötigt - und stellt für mich eine Androhung von Psychiatrisierung, Zwangsarbeit bis hin zur physischen Vernichtung meiner selbst und meiner Familie dar.

Niemand ist berechtigt, einen Menschen seiner Würde und seiner Grundrechte zu berauben! Wer dies tut, macht sich persönlich strafbar, auch wenn er als Beamter oder im Auftrag einer Behörde handelt.  (Remonstrationspflich, s. http://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration)

Je nach Verlauf der Verhandlungen behalte ich mir vor, die Jobcentermitarbeiterin persönlich dafür zur Rechenschaft zu ziehen.

 


Achtung:

1. Achten Sie darauf, dass Sie problemlos durchkommen.

2. Ich bin kein Jurist und kann nur höchst private Ratschläge geben - deshalb empfehle ich ggf. anwaltliche Beratung! Dies vor allem für Punkt 3.

 

Mit herzlichem Gruß,

Ralph Boes