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Ralph Boes

Berlin, den 04.12.2014

 

 

An das Jobcenter Berlin ...

 

 

Sehr geehrter Herr ..., sehr geehrte Frau ...,

 

 

hiermit möchte ich Widerspruch gegen die am 12.11.2014 gegen mich verhängte Sanktion einlegen.

 

Dass Hartz IV die Gesellschaft spaltet, die betroffenen Menschen entrechtet, Unternehmen begünstigt und in unglaublichem Ausmaß dem Geist der Verfassung widerspricht, das pfeifen inzwischen schon die Spatzen von den Dächern.

 

Selbst der "Focus" betitelt Hartz IV inzwischen als "totalitäres Arbeitsmarkt- und Armuts-regime" und lässt den Focus-Sozialrechtsexperten Prof. Christoph Butterwege schreiben, dass Hartz IV, bezüglich der seelischen Verwundungen, die es hervorruft, "einen Vergleich mit den beiden Weltkriegen nicht zu scheuen" brauche.   (S. Anlage 1)

 

Nun werden Sie vermutlich anderer Meinung sein als wir.

Ich fordere Sie deshalb zur Beantwortung folgender Frage auf:

 

In Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" -

wobei ich diesmal besonders das Wort "schützen" hervorheben möchte, denn Schützen ist weit mehr als Achten und fordert im Bedrohungsfall zu direkter aktiver Hilfestellung, zur Zivilcourage und/oder zu direktem staatlichen Handeln auf.

 

Ich stelle nun die einfache Frage:

 Inwiefern wird DURCH DIE SANKTION (!)
   meine Würde geachtet und GESCHÜTZT ?

 

Dass unser Staatssystem durch die Sanktionen "geschützt" werden soll, steht wohl außer Frage. Nicht weniger aber, dass dieses Staatssystem genau nur so lange berechtigt ist, als es sich im Sinne der Verfassung betätigt und den Schutz der Menschenwürde (einschließlich des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, der körperlichen Unversehrtheit, des Rechtes auf freie Berufswahl, des Verbotes von Zwangsarbeit usw. usf.) an allererste Stelle stellt.

 

Dass Letzteres derzeit nicht so ist, weiß im Grunde eigentlich jeder!

Die größte Gefahr für die Menschenwürde geht selbstverständlich vom Staate aus – und dies umso mehr, als der Staat seinen eigenen Grundlagen entfremdet und im Würgegriff wirtschaftlicher Partikularinteressen ist ...

 

Wie wird durch die Sanktion nicht der Staat, nicht die Wirtschaft, nicht der Steuerzahler

– sondern wirklich meine (!) Würde (!!) geachtet und geschützt?

Das ist, unser Thema betreffend, die vor allem zu lösende Frage!

Mir fällt zu ihr keine denkbare Antwort ein.

Und so möchte ich im Zuge dieses Widerspruches

 - wieder auf meinen Brandbrief (s. Anlage 2)
 - auf das vielfach schon vorgelegte Verfassungsgutachten (S. Ihre Akten)
 - und auf meinen Brief vom 06.05.2014 (s. Anlage 3)

verweisen,

lege vor allem aber

 - diese alles entscheidende Frage vor.

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

und großem Interesse an Ihrer Antwort,

 

Ralph Boes