Ralph Boes                                                                                        Berlin, den 16.04.2013

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Sehr geehrter Herr Xxxxxxx ,

 

hiermit möchte ich den für die Weiterbehandlung im Gericht notwendigen Widerspruch gegen die am 22.03.2013 über mich verhängte Sanktion einreichen.

 

Dass die in meinen Briefen vom 15.02.2013 und vom 10.03.2013 genannten Gründe nicht ausreichen, um mich im Sinne des SGB II sanktionsfrei zu stellen, ist mir bewusst.

Innerhalb des SGB-II–Systemes können Sie nicht anders, als mich zu sanktionieren.

 

Ich möchte Sie allerdings daran erinnern, dass Sie mit mir zusammen Bürger der Bundesrepublik Deutschland – und als Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst auf das Grundgesetz verpflichtet sind.

 

Hartz IV ist in Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit (s. Anlage 1 und meinen Brandbrief)

und die Sanktionen sind eine unmenschliche, blinde Unterwerfung fordernde oder in die Vernichtung führende Barbarei.

 

Indem Sie/Ihre Behörde auf die von mir so vielfältig geäußerten politischen, menschenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken nicht eingehen und mich statt dessen nach Schema 0-8-15 sanktionieren, tragen die Sanktionen politischen Charakter.
 
De fakto werde ich wegen meiner Haltung zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV und wegen meiner Kritik des zur Gesetzesgrundlage gemachten Arbeitsbegriffes sanktioniert.
Durch Ihre Sanktion bin ich politischer Verfolgung ausgesetzt - mit, wenn ich dem nichts entgegen setze, dem Zielpunkt der physischen Auslöschung meiner Existenz

 

Da mein Verhalten wohl begründet ist (s. Brandbrief und meine gesamte Korrespondenz mit Ihrem Amt) und ich nicht vorhabe, nachzugeben, stellt sich die Frage, in welchem Sinne die von Ihnen verhängten Sanktionen „geeignet“, „erforderlich“ und „angemessen“ sind.

Denn es ist ja die Frage, zu welchem Ziel sie im Sinne Ihres Gesetzes führen sollen (Annäherung an den sog. "Arbeitsmark") – und zu welchem Ziel sie demgegenüber, bei meiner Art, sie aufzufassen (!), sicher führen werden ...

 

Seit dem 01.04.2013 bin ich am hungern, weil ich auch die vom Gesetzgeber getroffenen Ersatzregelungen für nicht menschenwürdig und für verfassungswidrig halte, s. Anlage 3.

 

Mit dem Blick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung meines Falles und meiner Arbeit können Sie remonstrieren und die Sanktionen zurückziehen. Sie können sie aber auch vollstrecken, wie bisher. Auf jeden Fall werden Sie einen Präzedenzfall schaffen.

 

Mit freundlichem Gruß,

Ralph Boes

 

 

 

Weitere Literatur:

Norbert Wiersbin:
http://norbertwiersbin.de/teil-7-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/

Wolfgang Neskovic (ehem. Bundesrichter) und Isabell Erdem:
http://www.elo-forum.org/attachments/alg-ii/43504d1331565392-ehem-bgh-richter-neskovic-verfassungswidrigkeit-sanktionen-hartz-iv-neskovic_verfassungswidrigkeit_sanktionen_sgb_2__maerz_2012.pdf

Die Uno fordert Deutschland dringend dazu auf, "die Menschenrechte in die Armutsbekämpfungsprogramme mit einzubeziehen":
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-uno-bericht.htm