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Ralph Boes

 Berlin, den 15.12.2017

 

Spanheimstr. 11
13357 Berlin

Tel:

030 499 116 47

Email: ralphboes@freenet.de

 

 

 

Jobcenter Neukölln

Brief als PDF >>

- Geschäftsführer Jörg-Jens Erbe  -

Mainzer Str. 27

12053 Berlin

 


 

Betr.: Nichtquittierung eingegangener Unterlagen


 

 

Sehr geehrter Herr Erbe,

 

 

können Sie sich vorstellen, dass ein Chirurg mit Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein es hinnehmen würde, wenn von der Verwaltung seines Hauses die Aufforderung käme, die Prozedur des Händewaschens abzukürzen oder sie gar ganz zu unterlassen und die Geräte nicht zu sterilisieren …
Z.B. um Kosten zu sparen? Oder, weil es einen personellen Engpass gibt?

 

Können Sie sich vorstellen, dass der Leiter einer Klinik, der seine Arbeit mit Sachverstand und Verantwor-tungsbewusstsein betreibt, eine solche Anweisung überhaupt geben würde?

 

Können Sie sich vorstellen, dass ein Krankenhaus, in dem ein Leiter es sich leisten kann, eine solche Anweisung zu geben, ohne unmittelbar einen allgemeinen Sturm des Zorns gegen sich zu entfachen und sofort entlassen zu werden, im Entferntesten ein funktionierendes Krankenhaus ist?

 

 

Sehr geehrter Herr Erbe -

können Sie sich das vorstellen?
Ich nicht!

Deshalb habe ich folgende Fragen an Sie:

 

Bekanntlich hat am 23.10.2017 das von Ihnen geführte Jobcenter das Bestätigen von eingereichten Unterlagen eingestellt …

Die entsprechende Dienstanweisung war für alle sichtbar überall im Eingangsbereich des Jobcenters ausgehängt

s. Foto, https://goo.gl/FVGjKw, Anlage 1

und ist – im Gegensatz zur Auskunft, die Ihr "Kundenreaktionsmanagement" über diesen Punkt gegeben hat – von den Mitarbeitern des Jobcenters auch konsequent vollzogen worden.

Erst, nachdem die Praxis öffentlich wurde

s. z.B. Berliner Woche vom 10.11.2017, https://goo.gl/FmyjmV   

wurde die entsprechende Dienstanweisung wieder zurückgezogen.
Allerdings nur "vorerst", wie das Kundenreaktionsmanagement mitteilt.

S. Brief des Kundenreaktionsmanagements, https://goo.gl/9AW5m8, Anlage 2

 

 

Und jetzt zu meinen Fragen:

 

Sind wir uns einig, dass die Quittierung eingereichter Unterlagen zu den ersten Grundsätzen und absoluten Selbstverständlichkeiten jedes rechtstaatlich-behördlichen, bzw. jedes rechtstaatlich-verwaltungstechnischen Handelns gehört?

 

Dies schon allgemein [1], vor allem aber auch dann, wenn von der Quittierung zum Beispiel der Eingabe eines ANTRAGES auf Hartz IV die Sicherung schlechthin der Existenz abhängt und sich menschliche und soziale Tragödien ereignen, wenn abgegebene Anträge vom Amt – oft Monate später – einfach als "nicht eingegangen" behauptet werden können? [2]

Oder wenn die Einreichung von Unterlagen rechtlich gefordert ist und die Nicht-Einreichung schärfste Konsequenzen: von der Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen, über Sanktionen, bis hin zu zivilrechtlich relevanten Strafen (bei Verdacht des Sozialbetrugs) nach sich zieht?

 

Sind wir uns einig, dass die Unterlassung der Quittierung

- als bewusste Vorenthaltung wichtiger Rechtsmittel -

eine Verschiebung des Amtshandelns
aus dem Sektor der Dienstleistung in einem Rechtstaat heraus
und hinein in einen Bereich absoluter Ämter-Willkür darstellt, wie wir ihn einzig in faschistischen Unrechts-Staaten kennen?

 

Mir haben Menschen berichtet, dass sie, nur weil sie auf einer Quittierung der eingereichten Unterlagen bestanden haben, erst von Wachdienst des Hauses "eingerahmt" und unter Druck gesetzt wurden, zu verschwinden, dann von der hinzu gerufenen Polizei aus dem Haus geworfen wurden – ohne die Eingabe bestätigt zu erhalten.

 

Sind wir uns einig, dass das ABSOLUT nicht geht ???

 

 

Sehr geehrter Herr Erbe,

ich frage Sie offen:
 

1.) Wie ist es möglich, dass Sie eine solche Anweisung gegeben haben?

Haben Sie den Verstand verloren?

Oder ist Ihre Verachtung für die Menschen, für deren Wohlergehen Sie da sein sollten, so groß, dass Sie solche Anweisungen für berechtigt halten?

 

2.) Wie ist es möglich, dass, nachdem die Sache von der Presse kritisiert worden ist, ihr "Kundenreaktionsmanagement" gegen alle Wahrheit behauptet hat, es habe eine solche Dienstanweisung nicht gegeben? [3]

Und dass Empfangsbestätigungen "bei Abgabe von Anträgen, Widersprüchen und Bescheinigungen zur Vorlage bei Dritten" dennoch ausgegeben worden sind?
 

3.) Wie ist es möglich, dass ihr "Kundenreaktionsmanagement" [4] gleichzeitig mitteilt, dass die Praxis der Vorenthaltung wichtiger Rechtsmittel nur "vorerst aufgehoben" ist?
Ist Ihnen der prinzipielle Skandal, der offene Wahnsinn, den Sie betreiben, trotz der öffentlichen Kritik nicht bewusst?
Handeln Sie nach dem Motto: Vorübergehend wird die Totalentrechtung der Menschen eingestellt?

 

4.) Wie ist es möglich, dass Ihr Personal bei der offensichtlichen Außerkraftsetzung der einfachsten Regeln des Anstandes und des gesunden Menschenverstandes widerspruchslos mitmacht und nicht seinerseits auf die Barrikaden geht?

Herrscht bei Ihnen ein derartiges Erpressungssystem, dass Anstand nicht mehr möglich ist?

 

Dies sind meine Fragen, soweit sie Ihre Moral, Ihren Verstand und die Organisation Ihres Hauses betreffen –

Und jetzt meine Fragen zu dem entstandenen Schaden:

 

5.) Wie gedenken Sie den Schaden auszugleichen, der den Betroffenen Hartz-IV-Empfängern durch die Vorenthaltung wichtigster Rechtsmittel entstanden ist? Und den sie in künftigen Prozessen, weil sie sich nicht verteidigen können, bitter auszubaden haben?

 

6.) Und welche Konsequenzen ziehen Sie

     a) für die Organisation Ihres Hauses
und

     b) für sich selbst?

 

 

Sehr geehrter Herr Erbe,

ich VERLANGE eine Antwort.

Ihr Anstand, Ihre Moral sowie die gesamte Organisationsstruktur Ihres Hauses stehen in Frage!

Und ich erwarte die Antwort bis zum 06.01.2018. !Eingangsdatum!
Weil sonst weitere Schritte unternommen werden.

 

Faschismus war gestern!
Heute gilt das Grundgesetz!!

 

 

Mit - der Sache angemessenem - Zorn,

     Ralph Boes
 


 


[1] Oder: Wie würden SIE reagieren, wenn sie 1000 Euro beim Finanzamt einzahlen müssen - und man ihnen keine Quittung dafür gibt?

[2] Dass Unterlagen verschwinden ist STANDARD in ihrer Behörde! Spätestens (!) durch die  Offenbarungen durch das Team Wallraff (s. https://goo.gl/dzRHbK), wissen wir alle dass Mitarbeiter Akten teils aus Größenwahn (ich bin Gott), teils für ein besseres Ranking im Team (ich erledige meine Arbeit besonders schnell) oder aus Überlastung bewusst verschwinden lassen.

[3] Sie oder ihre Vorgänger haben sich mit diesem Argument schon 2008 aus der Nummer heraus gelogen! (S: Brief des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales, https://goo.gl/paQKgJ) Es mag ja sein, dass eine "Dienstanweisung" in vollem Sinne nicht vorliegt, weil Sie dafür gesorgt haben, dass man die Sache nicht nachprüfen kann und Sie nicht selbst zur Verantwortung gezogen werden können. Das rettet Sie aber nicht! Auch Honecker hat den Schießbefehl bekanntlich nie gegeben!!  Die hier besprochene Anweisung war aber für ALLE sichtbar da!

[4] Schon der Name zeigt, dass es hier nicht um das ehrliche Annehmen und Lösen von Kundenbeschwerden, sondern um das Abwürgen von Kundenbeschwerden geht.